Tollwutpflicht auch für Welpen

13. März 2015

BundesministeriumFür die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (sog. Drittländer) gelten ab 29. Dezember 2014 die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Den genauen Wortlaut können Sie HIER nachlesen.

Um wirksamere Möglichkeiten gegen den illegalen Hundehandel zu haben, hat die EU teilweise neue Reisebestimmungen für Heimtiere festgelegt. Hundewelpen dürfen nur noch nach Deutschland oder die Länder der EU reisen, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben. Was zuvor allein für den gewerblichen Handel galt, gilt nun auch für Privatpersonen die Welpen transportieren.

Das gilt nicht für Welpenkäufer innerhalb Deutschland, dafür aber immer dann wenn Grenzen überschritten werden. Die EU-Verordnung sieht zwar weiterhin Ausnahmen von diesem Grundsatz für privat verbrachte Tiere vor, überlässt es aber den Mitgliedsstaaten zu entscheiden, ob sie von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen.

Der VDH hat daraufhin beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass Deutschland keinen Gebrauch von dieser Ausnahmemöglichkeit mehr macht, auch nicht für Privatpersonen!

Die Welpen unseres Zwingers gehen weitgehendst in andere Länder. In den letzten Jahren gingen unsere Welpen nach Schweden, Finnland, Norwegen, Polen, Russland, Tschechien, Österreich, Frankreich, Niederlande, Spanien, Großbritannien und Canada. Während die meisten Länder die Einfuhren noch nicht Tollwut geimpfter Welpen bis zu einem bestimmten Alter akzeptierten, hatten Skandinawien und Großbritannien bereits Bestimmungen die jetzt EU-weite Geltung haben.

Das heißt für uns als Züchter, dass uns unsere Welpen nicht mehr zirka in der zehnten Lebenswoche verlassen, sondern die Welpen  müssen erst einmal im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Nach einer weiteren Wartezeit von 21 Tagen können die Welpen dann in Länder innerhalb der EU eingeführt werden, sofern einzelne Länder nicht eine Sondergenehmigung für Privatleute abgeben.

Das bedeutet unter dem Strich, dass wir Züchter die Welpen insgesamt 15 Wochen betreuen müssen, und damit 7 (!) Wochen länger als bisher. Hier kommt auf uns Züchter nicht nur eine ungeheure Mehrarbeit und Kosten zu, wir sind auch angehalten, ganz besonders die Entwicklung der Welpen, das heißt die in dieser Zeit liegenden Entwicklungs- und Sozialisierungsphasen intensiv zu begleiten. Eine hohe Verantwortung und damit auch ein ungeheurer Aufwand pupertierende Welpen zu beschäftigen und zu begleiten.

So wichtig diese EU-Verordnung im Sinne unerwünschter Einfuhren ist für Billiggeld zu rettende Hundewelpen besser zu kontrollieren und die erforderlichen, tatsächlich durchgeführten Impfungen, so beschwerlich ist das für die hierzulande eh mit hohen Auflagen durch die Verbände (VDH) kontrollierte Liebhaberzuchten, – sofern die Welpen unser Land verlassen müssen.

Um Manipulationen auszuschließen, gibt es ab 2015 auch neue EU-Impfausweise. Hierin werden die den Hund betreffenden Angaben, seine Chipnummer und die durchgeführten Tollwutimpfungen durch eine Laminierung der entsprechenden Seiten besonders geschützt.

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